[1129] A(nno) 1598 den 17 Monatstagk January, sindt fur ordentliche ge-
richte an geburlicher stelle erschienen, nachfolgende personen, die pole,
vnd haben richtigkeit gemacht, wegen des eingelegten geldes, das auff
ider geschwistriget ist komen funfzehen dihalben g(roschen), welches sie auch
empfangen, Als Gorge pol von der Schweidnitz, hat an stadt sein
vnd wegen seines Brudern, Matz poles kiendes, als Fridrich pohl,
vnd Anna sein als ihr georndneter Vormunde, wegen der kiender
empfangen 6 g(roschen) weniger 3 h(eller), nach erlegung geburlicher gerichtskosten,
dan hat hans pohl, als ein gebete(ne)r machtman, wegen seiner schwester
Elisabeth, der Stentzel waltern empfangen 14 ½ g(roschen) dan Matz
[hocke an stadt seiner mutter fraw Anna 14 ½ 5 ½ w(eisse) g(roschen)
zwei teil seiner bruder bleiben in gerichten dan Magdalena]
des Mathes hofmans (seligers hinderlasene wittib, durch hansen polen
empfangen 14 ½ w(eisse) Hans pohl fur sich 14 ½ w(eisse) g(roschen), Merten pohl
auch empfangen 14 ½ w(eisse) g(roschen) durch hansen polen seinen Brudern
Casper pohl fur sich empfangen 14 ½ w(eisse) g(roschen) Vnd adam pohl 14 ½ w(eisse) g(roschen)
dan haben die alle auch geburlicher weise, Adam pols, vnd ihrer schwester
Margaretha der hans Burgern, welche ohne erben verstorben sein,
ihr teil was auf ides komen ist, vnter sich geteilet, vnd ider sein teil
empfangen, Weil aber oben erwehnet das Matz hocke von der Schweidnitz
wegen seiner Mutter Anna ererbet vnd empfangen 5 ½ g(roschen) w(eisse), vnd seinen
zweien gebrudern als Gorge vnd Caster hocken, iderm so vil geburet,
welches oben vermeldet in gerichten bleiben solte, So hat hernachmals
Matz hocke ihr Bruder, von wegen eines idern halben empfangen
5 ½ g(roschen), Sich auch wegen ihrer bruder verziehen,
Darauf vorermelte personen, fur kreftigen gerichten gestanden, guttes
gesundes leibes, vngezwungen vnd vngedrungen, freiwillig bekandt
bezeuget vnd ausgesagt, das sie fur vol richtiger weise, ein ider vnd auch
an stadt seiner geschwister vnd machtmanne, gezahlet sindt, daruber
ein ider ein volstendige vorzicht, wie vorzicht bein gerechte geschehen
mag gethan, das sie vnd ihre Erben, auff bemeltes guth, welches
Merten Miechler itzo im besietz hat, niehmermehr gar vmb nichts wollen