Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

Erben vnnd Erbnehmen wegen dieses Mundleins vmb nichts Mehres weder durch
geistliche noch weltliche gerichte zu mahnen vnnd zu besprechen. auch
Niemanden wegen sein zu thun gestatten Nu vnd zu Ewigen zeitten
geschehen in den woluerordneten gerichten fur George Gasten gerichtsver-
waltern hanß hecktern, Simon hegwern. Jacob Bartten vnd Michel
hubnern geschworne Scheppen zugetzeugen

[1128] Weil verschiener zeitt Caspar lehn wegen hanß Raschkes hintterlaßenen Sohnes Martin
zu einem vormunden verordnet worden, Alß hat er heut (...) dato dem Register
nach wie daselbe von Jahr zu Jahr Richtig berechnet worden geburliche Rettung
gethan, da dann ermelter Mertten Raschke durch seinen Erbettenen Macht-
man # Empfangen # auf Pfingsten des 1619 Jahres # Mattes kraußen als sein
Stiffuatter 20 Margk 8 g(roschen) 7 h(eller). mit welchem er gar wol Content vnd
zufriden geweßen, Hirauff Jst vor dießen kreftigen vnd woluerordneten ge-
richten gestanden Martin Raschke durch seinen Erbe(te)nen Machtman Mattes krau-
ßen als seinem stiffuatter, Bekandt vnd ausgesaget das er von gemeltem caspar
Lehnen als seinem geweßenen vormunden Richtig Rettung bekommen, zu saget
Globet vnd vorspricht sich hiemit durch seinen Erbettenen Machtman, vnd Stiff-
uattern Ermelten Caspar lehnen seine Erben vnd Erbnehmen, wegen seines ge-
buhrenden zustandes vmb nichts Mehres weder durch geistliche noch weltliche
gerichte zu mahnen vnnd zu besprechen auch Niemanden wegen sein vnd seiner,
zu thun gestatten Nu vnd zu Ewigen zeitten geschehen in den woluerordneten
gerichten fur George gasten gerichts verwaltern hans hecktern, Simon hegwern
Jacob Bartten vnnd Michel hubnern geschworne Scheppen zugetzeugen
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