Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

kommen sechs marck, Weil aber die andern geschwistriget,
in beisein des Vatern fukomen, anzeigende, mit guttem
beweislichen grunde, das ihr Vater ihn nicht allein, die
achtzehen marck geholffen, sondern noch letzlichen darzu sechs
marck darzu zugestellet, So hat man den hinderstel-
ligen, das sie einander gleich werden, Jderm 24 m(arck) ein-
vnd zwantzigk groschen w(eisse) vnd 4 h(eller) zugerechnet, welche sie
fur geriechten empfangen, Vnd weil hans Sommer
(seligen) zu Reichembach, nach seinem absterben, drei kien-
derlein gelassen, welche darzu als miterben gehoren, es hat
aber der Vater bein seinem leben, ihm achtzehen marck
geholffen, das hinderstellige, als sechs marck, ein vnd
zwantzigk w(eisse) g(roschen) vnd 4 h(eller), haben, an stadt der verweiseten
kiender, Merten Sommer die zeit zu hohen posseritz, vnd
Jacob Sommer alhir dieser keuffer zu sich genomben, welche
von loblichen Geriechten, ihnen als trewe Vormunden,
darmit zu handlen, vnd zu wandlen, vnd bescheidt mit der
zeit drumb zu geben, sind zugeordnet wurden

[1088] A(nno) 1602 zu Ostern leget Jacob Sommer seinem kauffe nach
zwei vnd funftzig marck, welche Fabian Sommer, als
verkeuffer, der Vater, fur diesen kreftigen gerichten zu
sich empfangen,

[1089] A(nno) 1603 zu Ostern leget abermal ordentlichem Contract
nach, Jacob Sommer, abermal, zweivndfuntzigk marck,
welche Fabian Sommer der Vater abermal, zu seinen
selbst, siechern henden fur ordentlichen kreftigen gerichten
empfangen, vnd in seine gewarsam gebracht

[1090; siehe 1087] [Vnd sindt dieße 6 Marck 21 g(roschen)
4 h(eller) welche zuuor Mertten Sommer zu hoh(en)]
Poßritz vnndt Jacob Sommer alhir der keuffer, wegen dießer Erben Empfangen, wieder-
umb abgelegett, vnndt dieselben, die Erben die es angehöret Empfangen Vnd zu-
gestellett worden, wie die vertzicht außweißett
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