Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629
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[1138] Mitt Genediger zulaßung der wolgebornen frawen frawen Margretham Rebeccam
fraw von kidtlitz wittib: geborne freyhin vom Promnitz fraw auf Malnitz Eißenbergk
Contzendorff Buchwaldt Jawrnigk vnd der herschaft Sprembergk Jst ein
rechter christlicher kauff abgeredet vnd beschloßen worden den 13 Nouembris des
1615 Jahres wie folget Es hatt caspar hoffman alhie zu Jawrnigk sein Neben
hauß am Nieder Ende gelegen sambt dem tetze gertlin vnd einer Linde wie er daselbe
(ge)noßen vnd gebraucht hat Jedoch J(hrer) G(naden) zinßen dinst vnd Pflicht vnschedlichen verkauft
hingelaßen Christoph henen alhie zu Jawrnigk Benentlichen in einer gewißen
(kau)ffsumma vmb 108 Margk Jedere fur 32 w(eisse) g(roschen) vnd den groschen fur 12 h(eller)
(ge)echnet vnd sol ermelter keuffer auf fastnacht des 1616 Jahres Erlegen vnd angeben
(5)4 Margk dan folgends auf Michaeliß auch dießes Jnstehenden Jahres die andern
54 Margk zu Endlicher zahlung bei dießem hauß verbleibet Erdt witt vnd
(Na)gelfest J(tem) 2 benke in der stuben. auch mag keuffer eine kuhe Nebenst den gemein
(ku)hen mitte an die weide gehen laßen vnd wen er waßer zu hollen laßen willens
vnd von Nötthen hat im verkeuffer vergönstet das er an seinem borne hollen laßen
(so)l, vnd forne zum förderthor Neingehen da er dann von solchem den dritten theil
(d)es Eimers zu machen bewilliget. J(tem) wann keuffer Mist machet so solle verkeufer
denselben wofern er in fuhren wiel fur andern haben dem gutte zun besten,
wann aber kunftiger zeit dießes hauß wiederumb zu kauffe ginge so solle
verkeuffer wiederumb der auf diesem gutte wohnet der Nechste dartzu sein
(na)ch guttem erkenttnis, dießen kauff haben beide theil geliebet vnd gelobet auch den
selben einander stand fest vnd vnuerbruchlich zuhalten versprochen vnd zugesagt vnd
(i)st auf verkeuffers theil geweßen Martten Pauße, auf keuffers theil geweßen
(h)anß hancke vnd Michel zimmer welche fur keuffern fur die gantze kauffsumma
burglichen eingesprochen fur dieße burgschaft globet Anna die george henen durch
Jhren Erbettenen Machtman Merten Paußen schedlich, vnd sind zu Mehrer sicherheit zwene zettel
(einer) hand geschribene vorferttiget worden deren Jeden Part einen zugestellet geschehen in den
(wol)uerordneten gerichten fur hanß hecktern gerichtsverwaltern Simon hegwern vnd Jacob
Bartten geschworne Scheppen zugezeugen
294r
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