Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

[1114] Weil verschiener zeit hanß lincke vnd Jacob kunlein zur Schweidnitz w(egen)
George schlegels gelaßener kinder mit Nahmen Mattes, dorothea vnd
Barbara zu vormunden verordnet worden, Alß haben Ermelte vormunden
heut dato 1621 zu Johannis Paptistae den Mundlein als Matt(es)
Schlegeln, dorothea vnd Barbara geschwestern durch ihren Erbettenen
macht Man, vnd Brudern Mattes schlegeln dem Register nach wie (das)
selbe von Jahr zu Jahr Richtig berechnet worden gebuhrliche Rettung
gethan, da dann Ermelter Mattes schlegel fur sich Empfangen 11 Margk
15 g(roschen) 3 h(eller), dorothea seine Schwester durch ihn als seinen Erbettenen Mach(t-)
man Empfangen 11 Margk 15 g(roschen) 3 h(eller), vnd Barbara seine Schwester,
wieder durch ihren bruder vnnd Machtman Mattes schlegeln Empfangen
11 Margk 15 g(roschen) 3 h(eller). mitt welchem sie alle drey gar wol Contentt vnd
zu frieden geweßen zu sagen Globen vnd vorsprechen hiemitt Ermelter
Mattes schlegel so wol auch alß ein Erbettener machtman seiner beiden
schwestern dorothea vnd Barbara Jhrer aller dreyen Erben vnd
Erbnehmen. Ermelte geordnete vormunden Jhrer aller Erben vnd Erbnehmen
so wol auch die löblichen gerichte wegen ihres gebuhrenden zustandes
vmb nichts Mehres weder durch geistliche noch weltliche gerichte zu
mahnen vnnd zu besprechen auch Niemanden wegen ihrer aller
drey zu thun gestatten Nu vnnd zu Ewigen zeitten, geschehen in
den woluerordneten gerichten fur George gasten gerichts verwaltern
hanß hecktern, Simon hegwern vnnd Jacob Bartten geschworne
Scheppen zugetzeugen
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