fraw hedwig Weilandt Christoff Wienters seligers hinderlas-
sener Wittib, beineben Casper Wienter ihr eltester Son zum ge-
zeugnis, Weiter ist Christoff Vogdt, als ein ehlicher Vormuende
wegen seines Ehweibes Margaretha Sommerin gestanden, dan
ferner georndnete Vormunden, Merten vnd Jacob Somer
gebruder, als georndnete Vormunden, hans Sommers
seligers kiendt, vnd Letzlichen Zacharias franck, als ein
Ehlicher Vormunde Anna Sommerin, Weilandt hans
Sommers (seligers zu Reichembach hinderlassene tochter,
diese alle haben sich samplichen vnd sunderlichen verziehen,
vnd geeussert, alles vnd Jdes, was ihr lieber Vater vnd gros-
vater an gelde, farnis vnd vnfarnis, wies namen haben mag
Fabian Sommer (seliger) verlassen hat, Gereden globen
zusagen vnd versprechen, fur sich ihr erben vnd erbnehmen
Jacob Sommern, noch die seinigen, vnd rechte nachkomende,
gar vmb nichts weiter zu mahnen, weder mit geistlichen noch
weltlichen geriechten, es wil auch ein ider wegen sein, niemand-
sen zu thun verstatten, geschehen, oder verhengen lassen,
Sondern sie bekennen alle sich voller abstatung vnd bezahlung,
Es sturbe sie dan weiter was an, oder kauftens vmb ihr eigen
frei purpur gut geldt, alles treulichen vnd ohne geferde,
sind diese vorzicht verkomen, in der besten form vnd gestaldt
wie vorzicht am kreftigisten geschehen kan vnd mag, die zeit
Bartel guedermuth Scholtis, neben ihm Gorge Rietter, Matz
hermen, Jacob hancke, Simon hegber, vnd hans hecker
geschworne Scheppen
[1094a] A(nno) 1609. den 29. Marty ist von Reichenbach Thomas Grünwald ein Zich-
ner, mit gnugsamer aufgetragener Vollmacht seines Weibes Annae, vor ordentliche
gerichte allhie erschienen, vnd von Jacob Sommern, seines verstorbenen Stiffsohnes
Caspar Sommerß, halben, so seinem lieben Weibe zugefallen, ordentliche Reit-
ung begehret vnd sich befunden, das ihme die geordneten Vormünde schuldig
[gewesen 12 m(arck) khleine vnd 1 ½ m(arck) vnd 1 ½ g(roschen) zinse Jede
zu 32 g(roschen) Vnd d(en) g(roschen) P(ro) 12 h(eller) gerechnet, welche ihme]
grünwalden auch zugestelt, derohalben gemelter Grunwalt, ihn seiner
aufgetragener Vollmacht aufgetretten, mit vngezwungenem gemutte
vnd fröligkheit bekhandt vnd ausgesaget, d(as) er numehr von mehrgemeltem
Jacob Sommer, seines Weibes von seinem Stifsohne anfalß halben ganz vnd gahr
bezahlet sey, mit zusagung weiter vmb nichtes auf diesem gutte mehr zu-
# [s.u. Nr. 1094b]