[1084] Demnach heute dato Mitwoch nach Laetare Jm lauffenden
sechszehenhundert vnd vierden Jar, mit gonst vnd zulassungk
des Wolgebornen genedigen herrn, herrn Caroln herrn von
kietlitz, auff Malmitz Eissenbergk Contzendorff (et cetera) vnd
erbherr alhir zu Jornig, haben Gorge Rietter, vnd Matz hermen,
als gekorne Vormunden, weilandt Nieckel tschentschers (seligers)
hinderlassenen Sohne, Miechel tschentscher genandt, als ihrem
muendlein, geburliche notdurftige richtige gnugsame, ange-
nombene rechnung vnd bezahlung gethan, alhir fur ordentlichen
geriechten, Vnd hat sich befuenden, das die Vormunden, ihm
dem Mundlein vberantwort haben, bis es zu dato mit ziens, vnd
wiederzins getragen, zwolffhundert, vnd sechs vnd siebentzigk
marck, nach ausweisung des scheppenbuchs, das sie zuuor am
baren gelde, wegen ihres muendleins erlanget, darauf erwen-
ter Miechel tschentscher, fur diesen ordentlichen kreftigen gerichtn
gestanden, vngezwungen vnd vngedrungen, freiwillig ausge-
sagt vnd bekant, das ihm gentzliche gnugsame rechnung, vnd be-
zahlung, wegen alles seines Vatern rechten, wiederfahren sey, vnd sich
auch also desselben gentzlich vnd gar geeussert vnd verziehen, nih-
mermehr weiter obgemelte Vormunden, vmb nichts weiter zubesprech(-)
en, mit keinem rechte, weder mit geistlichen noch weltlichen gerichten,
er saget einem Jeden Vormunden zu, das ers wegen sein, gar
niemandsen wer der auch sey zuthun verstatten, alles treulichen
vnd ohne geferde, Er bedanckt sich augen gegen dem obersten
so wol gegen den niedrigen Vormunden, das sie ihm treulichn
vorgestanden, die zeit Bartel Guedermuth scholtis, neben ihm
gorg Rietter, Matz hermen Jacob hancke Simon hegber, vnd
hans hecker geschworne scheppen