Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

tzu Simenn henenn, die weil er aber nicht ein hemisch
hatt mans in die scheppenn Lade ein geleget
aber Simenn henn der alte, welcher obenn benamet vnd
Michel henn beyde fur sich vnd Christuff schoff vonn wil-
kaw als ein ehrlicher fur Munde wegenn Seines weibes
Seindt mit Jhrem gesundenn Leibe mit wolbedachtenn
Mutte fur die gerichte vngetzwungen vnd vngedrungenn
gestande(n) auffgesaget vnnd bekandt, d(as) Sie vonn gedachten Casper
pollenn wegenn Jhres rechtenn welches sie auff seynen
garttenn gehabet habenn, vom erstenn heller biß tzum
Letztenn volvergnuget vnd betzalet wordenn Sein
Auch Solches Seynes garttenn vertziegenn Nun vnd nie-
mermehr drauff tzu sprechenn, od(er) etwas drauffe tzu ma-
nenn wed(er) mit geistlichenn od(er) weltlichenn gerichtenn
od(er) aber wie Menschen Liest erdenckenn möchte, auch
Niemande vonn Jhret wegenn gestattenn Solches tzu
thun, es störbe Sie denn was wied(er) vmb drauffe an
od(er) keufftens vmb Jhr eygenn frey gelt, ist geschehenn
in gerichtenn furm schultz hans Ottenn, hans Tomas
Jörge Ritter, Nickel Tschentscher Matz hermenn vnd Mertthen
hecker geschworne scheppenn

[107] Jtem Jhm obgemeltem Jar vnnd tage ist dem altenn
Simenn hennenn, als ein vor Mundenn seynes mundlins
Simenn hens, Laurentz hens nach nachgelassenn sohns
gelt vollendt auff ein burglichenn vorsorg auß der scheppen
Ladenn geliegenn wordenn, ist der halbenn der alte
Simenn henn fur die gerichte gestrettenn, vnd hatt sich
als ein vor Munde gedachtes Seynes Mundlins vertzigen
Nun vnd Niemehrmehr nichts auff Sein garttenn tzu fordern
wed(er) mit geistlichenn od(er) weltlichenn gerichtenn od(er) aber
wie es menschenn Liest erdenckenn Möchte, auch niemandt
gestattenn vonn Seynet wegenn Solches tzu thun, es
störbe in denn etwas wied(er) drauffe ann od(er) keuffte
es vmb Sein frey gelt geschehenn in gerichtenn furm
Schultz hans ottenn, Jörge Ritter, hans tomas, nickel
tschentscher, Matz hermenn, vnd Mertthenn hecker ge-
(schworne) gescheppenn
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